Erst- und Nachbehandlung von Berufs-, Wege- und Schulunfällen

Bei Unfällen, die direkt mit dem Arbeitsplatz und dem Ausüben einer für den Beruf typischen Tätigkeit, die einen betrieblichen Zweck verfolgt, im Zusammenhang stehen, handelt es sich um einen Arbeits- bzw. Berufsunfall. Unfälle, die sich auf dem Arbeitsweg ereignen, werden als sogenannte Wegeunfälle eingeordnet.


Die Kosten für die Behandlung der Arbeits- und Wegeunfälle werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.

Die Erstbehandlung von Berufs-, Wege- und Schulunfällen kann von uns übernommen werden, jedoch müssen Sie zur Aufnahme des Unfalls von uns zu einem sogenannten Durchgangsarzt („D-Arzt“) überwiesen werden. Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Bei leichten Verletzungen werden Unfallverletzte vom Durchgangsarzt zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt das Heilverfahren z.B. durch Wiedervorstellungstermine (Nachschau).

Im Notfall

Ärztlicher Notdienst

Außerhalb unserer Sprechstundenzeiten finden Sie Hilfe durch den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117.

In dringenden lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte immer die Notrufnummer 112!

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